3.01 Wer erhält Leistungen der Arbeitsagenturen zur Arbeitsmarktintegration?

Wenn Personen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom Sozialamt Leistungen  nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten können, ist für Leistungen zur Arbeitsmarktintegration die Agentur für Arbeit zuständig. Das ist vor allem bei Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung der Fall. Außerdem ist die Agentur für Arbeit für Leistungen zur Arbeitsmarktintegration bei allen Personen -unabhängig von deren Aufenthaltsstatus- zuständig, […]

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