2.1 Was ist eine Wohnsitzauflage?

Eine Wohnsitzauflage bedeutet, dass die Betreffenden verpflichtet sind, in einer bestimmten Erstaufnahmeeinrichtung, in einer bestimmten Kommune oder in einem bestimmten Bundesland zu wohnen. Besteht eine Wohnsitzauflage, dann ist sie in dem Aufenthaltspapier oder in einem Beiblatt eingetragen.

In welchen Fällen eine Wohnsitzauflage aufgehoben oder geändert werden kann, hängt von dem jeweiligen Aufenthaltspapier ab (zu den Einzelheiten vgl. 2.2 – 2.6).

Rechtgrundlagen: §§ 12a; 61 Abs. 1d Aufenthaltsgesetz; §§ 47; 60 Asylgesetz