Qualifizierungsangebote im Rahmen der Jugendsozialarbeit (SGB VIII) beinhalten
geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen.
Geflüchtete im Alter von unter 27 Jahren haben grundsätzlich unabhängig von ihrem Aufenthaltspapier Zugang zu diesen Angeboten.
Rechtsgrundlagen: §§ 6 Abs. 2; 7 Abs. 1 Nr. 4; 13 Abs. 2 SGB VIII