5.05 Wer hat Zugang zu den Angeboten der Jugendsozialarbeit?

Qualifizierungsangebote im Rahmen der Jugendsozialarbeit (SGB VIII) beinhalten
geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen.

Geflüchtete im Alter von unter 27 Jahren haben grundsätzlich unabhängig von ihrem Aufenthaltspapier Zugang zu diesen Angeboten. 

Rechtsgrundlagen: §§ 6 Abs. 2; 7 Abs. 1 Nr. 4; 13 Abs. 2   SGB VIII