1.08 Wann kann, wann soll oder wann muss Asylsuchenden und Personen mit einer Duldung eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden?

Asylsuchende haben immer einen Anspruch auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis. 

Personen mit einer Duldung soll sie erteilt werden, wenn keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, wie die Einleitung der Buchung von Transportmitteln, bevorstehen. Ist das der Fall, darf die Ausländerbehörde die Erteilung aber nicht allein aus diesem Grund ablehnen, sondern sie muss eine Ermessensentscheidung hierüber treffen. Wenn sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben und bereits mit der Aufenthaltsgestattung eine Beschäftigung ausgeübt haben, besteht ein Anspruch.   

Rechtsgrundlagen: § 61 Asylgesetz; § 60a Abs. 5b Aufenthaltsgesetz; § 32 Abs. 1 Beschäftigungsverordnung