Residenzpflicht meint das Bestehen einer räumlichen Beschränkung. Das bedeutet, dass ein bestimmter Bereich wie ein Landkreis oder ein Bundesland nicht verlassen werden darf, wenn dies nicht vorher etwa durch die Ausländerbehörde genehmigt wurde. Das Bestehen einer räumlichen Beschränkung wird in die Aufenthaltsgestattung oder in die Duldung eingetragen.
Rechtsgrundlage: §§ 56; 59a Asylgesetz; § 61 Aufenthaltsgesetz