Durch diese Förderung werden junge Menschen auch im Betrieb individuell und kontinuierlich unterstützt.
Die Vorphase, die bis zu sechs Monaten dauern kann, dient der Vorbereitung auf die Aufnahme einer betrieblichen Berufsausbildung und der Hilfe bei der Suche nach einer betrieblichen Ausbildungsstelle.
In der begleitenden Phase werden die jungen Menschen während einer betrieblichen Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung durch Angebote beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, bei der Förderung von fachtheoretischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten und bei der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses sowie durch sozialpädagogische Begleitung unterstützt.
Alle Geflüchteten mit Arbeitsmarktzugang (vgl. 1.1) können durch die begleitende Phase der Assistierten Ausbildung gefördert werden.
Durch die Vorphase einer Assistierten Ausbildung können nicht alle Geflüchteten mit Arbeitsmarktzugang uneingeschränkt gefördert werden; bei Asylsuchenden und Personen mit einer Duldung müssen hierzu bestimmte weitere Voraussetzungen vorliegen:
- die Schul- und Deutschkenntnisse müssen einen erfolgreichen Übergang
in eine Berufsausbildung erwarten lassen - 15 Monaten Voraufenthalt.
Rechtsgrundlagen:§§ 74 – 75a SGB III