3.07 Was ist eine Außerbetriebliche Berufsausbildung und wer hat Zugang hierzu?

Bei der Außerbetrieblichen Berufsausbildung handelt es sich um eine Berufsausbildung für junge Menschen, die bei Bildungsträgern stattfindet und durch betriebliche Phasen ergänzt wird. Wird ein Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst, kann die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortgesetzt werden.

Anerkannte Schutzberechtigte und andere Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die Leistungen nach SGB II erhalten können, können durch eine Außerbetriebliche Berufsausbildung gefördert werden.

Asylsuchende, Personen mit einer Duldung und andere Personen, die zur Lebensunterhaltssicherung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten können, haben keinen Zugang.

Rechtsgrundlagen: § 76 SGB III