4.01 Was ist ein Integrationskurs?

Die bundesweit bestehenden Integrationskurse umfassen einen Deutschkurs von 600 Stunden (unterteilt in einen Basis- und einen Aufbausprach­kurs von jeweils 300 Stunden) sowie ei­nen Orientierungskurs von 100 Stunden zur Vermittlung der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.
Sie werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert und durchgeführt. Das BAMF nutzt hierzu private oder öffentliche Bil­dungsträger.

Der Integrationskurs endet mit einem Abschlusstest, der den Erwerb des
Sprachniveaus A2 oder B1 GER nachweist.

Für spezielle Ziel­gruppen werden Integrationskurse angeboten, die bis zu 1000 Stun­den umfassen. Es gibt vor allem: 

  • Jugendintegrationskurse (für Personen bis 27 Jahre) 
  • Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse
  • Alphabetisierungskurse
  • Zweitschriftlerner*innenkurse
  • Förderkurse (bei besonderem sprachpädagogischem Förderbedarf).

Bei Bedarf kann der Integrationskurs als Intensivkurs mit nur 500 Stunden durchgeführt werden. Eine Teilnahme ist möglich, wenn das Ergebnis des Einstufungstests die erfolgreiche Teilnahme am Abschlusstest erwarten lässt.

Rechtsgrundlagen: § 43 Aufenthaltsgesetz; §§ 11- 13; 17 Integrationskursverordnung