4.04 Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?

Das zweite bundesweite Angebot neben den Integrations­kursen sind Maßnahmen der „berufsbezogenen Deutschsprach­förderung“. Sie sollen die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern und werden vom Bundesamt für  Migration und Flüchtlinge koordiniert, das mit der Durchführung private oder öffent­liche Träger beauftragt.

Diese Maßnahmen bauen auf den Integrationskursen auf und setzen daher in der Regel ein Sprachniveau von B1GER voraus.

Rechtsgrundlagen: § 45a Aufenthaltsgesetz; §§ 3; 12 Abs. 1 Deutschsprachförderverordnung