Das zweite bundesweite Angebot neben den Integrationskursen sind Maßnahmen der „berufsbezogenen Deutschsprachförderung“. Sie sollen die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert, das mit der Durchführung private oder öffentliche Träger beauftragt.
Diese Maßnahmen bauen auf den Integrationskursen auf und setzen daher in der Regel ein Sprachniveau von B1GER voraus.
Rechtsgrundlagen: § 45a Aufenthaltsgesetz; §§ 3; 12 Abs. 1 Deutschsprachförderverordnung