4.06 Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es noch, kostenfrei Deutsch zu lernen?

Es existiert kein bundesweites Angebot kostenfreier Sprachkurse, das unabhängig vom Aufenthaltspapier für alle Geflüchteten unmittelbar nach der Einreise verfügbar ist.

Das Land Niedersachsen fördert u.a. Deutschkurse von 300 Stunden, die in Basis-, Vertiefungs- und Intensivsprachkurse unterteilt sind. Diese Kurse müssen voraussichtlich bis Ende Februar 2021 abgeschlossen sein. Die Sprachkurse richten sich an Flüchtlinge, die nicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder einem berufsbezogenen Sprachkurs berechtigt sind.

Gefördert vom Land Niedersachsen werden auch Sprachkurse für geflüchtete Frauen. Dabei handelt es sich um ein „niedrigschwelliges Sprachkursangebot“, das auch eine berufliche bzw. sozialräumliche Orientierung ermöglichen soll. Diese Kurse müssen voraussichtlich bis Ende Februar 2021 abgeschlossen sein. Formale Voraussetzungen bzgl. der Herkunftsländer oder des Aufenthaltsstatus bestehen nicht.

Zusätzlich gibt es in den einzelnen Bundesländern und Kommunen weitere Möglichkeiten, Deutsch zu lernen, wobei die Kurse einen unterschiedlichen Umfang und verschiedene Zugangsvoraussetzungen haben: 

  • Kommunal finanzierte Sprachkurse in einzelnen Städten
  • Qualifizierungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit und der JobCenter können Elemente berufsbezogener Sprachförderung  beinhalten
  • Maßnahmen im Rahmen der Jugendsozialarbeit können Sprachförderung beinhalten
  • Sprachkurse bei gemeinnützigen Vereinen, Wohlfahrtsverbänden,     Bildungsträgern oder Kirchengemeinden
  • Zusammenarbeit mit Lernpat*innen
  • Online-Angebot…..

Rechtsgrundlagen: §§ 45; 81 SGB III; § 13 SGB VIII