Es existiert kein bundesweites Angebot kostenfreier Sprachkurse, das unabhängig vom Aufenthaltspapier für alle Geflüchteten unmittelbar nach der Einreise verfügbar ist.
Es gibt allerdings in den einzelnen Bundesländern und Kommunen weitere Möglichkeiten, Deutsch zu lernen, wobei die Kurse einen unterschiedlichen Umfang und verschiedene Zugangsvoraussetzungen haben:
- Landesgeförderte Kurse u.a. in Niedersachsen
- Kommunal finanzierte Sprachkurse in einzelnen Städten
- Qualifizierungsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter können Elemente berufsbezogener Deutschförderung beinhalten
- Maßnahmen im Rahmen der Jugendsozialarbeit können Deutschförderung beinhalten
- Sprachkurse bei gemeinnützigen Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Bildungsträgern oder Kirchengemeinden
- Zusammenarbeit mit Lernpat*innen
- Online-Angebote
Rechtsgrundlagen: §§ 45; 75; 81 SGB III; § 13 SGB VIII