Geflüchtete, die nicht mehr schulpflichtig sind und die sich auf die Nachholung von Schulabschlüssen vorbereiten wollen, haben hierzu folgende für sie kostenfreie Möglichkeiten, wenn sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllen:
- Besuch einer Berufsbildenden Schulen; die Zugangsvoraussetzungen regeln die einzelnen Bundesländer
- Besuch einer Abendrealschule oder eines Abendgymnasiums
- Besuch eines Studienkollegs zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfung (ggf. erforderlich für ein Studium)
- Im Rahmen einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme kann eine Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses durch Bildungsträger erfolgen; zum Zugang vgl. 3.6
- Im Rahmen einer Beruflichen Weiterbildung kann eine Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses erfolgen; zum Zugang vgl. 3.3.
Rechtsgrundlagen: §§ 53; 81 Abs. 3 SGB III