6. Aufenthaltssicherung durch Ausbildung oder Arbeit

6.04 Unter welchen Voraussetzungen kann subsidiär Schutzberechtigten und anderen Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen eine Niederlassungserlaubnis als unbefristetes Aufenthaltsrecht erteilt werden?

Subsidiär Schutzberechtigten und anderen Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22 – 25b AufenthG kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen mindestens fünf Jahre lang zunächst einen Ankunftsnachweis und/oder eine Aufenthaltsgestattung und dann eine Aufenthaltserlaubnis haben. Der Lebensunterhalt muss eigenständig gesichert sein. Ausnahmen müssen bei Behinderung und Krankheit gemacht werden. …

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6.03 Unter welchen Voraussetzungen kann Asylberechtigten und GFK-Flüchtlingen eine Niederlassungserlaubnis  als unbefristetes Aufenthaltsrecht erteilt werden?

Es besteht ein Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Nach drei Jahren VoraufenthaltAsylberechtigte und anerkannte GFK-Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 AufenthGmüssen mindestens drei Jahre lang in Deutschland leben, wobei die Zeiten des Asylverfahrens vor der Anerkennung mitzählen. …

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6.02 Wer erhält eine Beschäftigungsduldung?

Seit 01.01.2020 ist ausreisepflichtigen Ausländer*innen und ihren Ehe- / Lebenspartner*innen, die bis 01.08.2018 eingereist sind, in der Regel eine Beschäftigungsduldung für 30 Monate zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: a) Sozialversicherungspflichtige Vorbeschäftigung b) Lebensunterhaltssicherung c) Identitätsklärung: Relevanter Zeitraum hierfür ist Identitätsklärung muss beim Antragstellenden und Ehegatten/Lebenspartner*in gegeben sein. Die Frist gilt als gewahrt, wenn …

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6.01 Wer erhält eine Ausbildungsduldung?

Seit 01.01.2020 besteht ein Anspruch auf die Erteilung einer Ausbildungsduldung, wenn vor allem folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Aufnahme einer b) Kein Arbeitsverbot nach § 60a Abs. 6 AufenthG; es besteht, wenn Personen mit einer Duldung   c) Bei Personen mit einer Duldung: drei Monate Besitz einer Duldung d) Identitätsklärung:Relevanter Zeitraum hierfür ist bei  – bis …

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