6. Aufenthaltssicherung durch Ausbildung oder Arbeit

6.13 Wann ist die Passpflicht erfüllt?

Die Passpflicht ist erfüllt, wenn ein anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz, wie zum Beispiel ein „Reiseausweis für Flüchtlinge“ oder ein „Reiseausweis für Ausländer“, vorhanden ist. Für den Aufenthalt in Deutschland genügt für die Erfüllung der Passpflicht auch ein Ausweisersatz. Rechtsgrundlagen:§§ 3 Abs. 1; 48 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz; §§ 1 Abs. 3; 5 Abs. 1 Aufenthaltsverordnung

6.12 Was bedeutet „ausreichender Wohnraum“?

Ausreichender Wohnraum liegt immer dann vor, wenn er nach seiner Beschaffenheit und Belegung dem Sozialwohnungsniveau entspricht (Obergrenze) oder wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße …

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6.11 Wann ist der Lebensunterhalt eigenständig gesichert?

Der Lebensunterhalt ist vollständig gesichert, wenn folgende Bedarfe voraussichtlich für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gedeckt sind:  SGB II – Regelsatz für Ernährung, Kleidung etc.  Unterkunftskosten (Miet- und Nebenkosten)   Erwerbstätigenfreibetrag     Schutz für den Fall von Krankheit.                                                                                                                 Neben dem eigenen Bedarf muss der Bedarf der Familienmitglieder, die mit dem Betreffenden in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben (Ehegatten, minderjährige …

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6.10 Unter welchen Voraussetzungen kann Ausländer*innen mit einer Duldung in Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

In Härtefällen kann ein Härtefallersuchen an die Nds. Härtefallkommission erfolgen. Ist die Eingabe erfolgreich, bittet die Härtefallkommission das Nds.   Innenministerium, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG anzuordnen. Bei einem Härtefallersuchen ist anzugeben, welche dringenden humanitären oder persönlichen Gründe den weiteren Aufenthalt rechtfertigen. Ein Härtefallersuchen wird vor allem nicht angekommen, bei „Dublin III-Fällen“ bei …

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6.09 Unter welchen Voraussetzungen kann Ausländer*innen mit einer Duldung, die nicht ausreisen können, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Personen, die eineDuldung haben, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5  AufenthG erteilt werden, wenn ihre Ausreise unverschuldet auf absehbare Zeit, d.h. innerhalb der nächsten sechs Monate, unmöglich ist. Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Unmöglich ist die Ausreise aus tatsächlichen Gründen vor allem bei Reiseunfähigkeit, Passlosigkeit …

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6.08 Unter welchen Voraussetzungen kann Personen mit einer Duldung wegen eines langen Aufenthalts in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Personen, die eine Duldung haben, soll eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erteilt werden, wenn regelmäßig insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen gegenwärtig eine Duldung besitzen. Diese Voraussetzung ist nach Nds. Erlasslage auch erfüllt, wenn sie Haben sie noch eine Aufenthaltsgestattung  und liegen alle Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG vor, sollte …

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6.07 Kann jungen Geduldeten unter erleichterten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Jungen Menschen unter 21 Jahren, die eine Duldung haben, soll eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG erteilt werden, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen gegenwärtig eine Duldung besitzen. Diese Voraussetzung ist nach Nds. Erlasslage auch erfüllt, wenn sie eine Grenzübertrittsbescheinigung eine ausländerbehördliche Bescheinigung über die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen oder eine Aufenthaltserlaubnis …

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6.06 Unter welchen Voraussetzungen kann Geduldeten wegen eines abgeschlossenen Studiums eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Personen, die eine Duldung haben, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1 AufenthG erteilt werden, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen über einen deutschen oder über einen anerkannten/gleichwertigen  ausländischen Hochschulabschluss verfügen. Außerdem müssen sie jetzt in einem Arbeitsverhältnis stehen, das ihrer durch die Ausbildung erworbenen beruflichen Qualifikation entspricht, oder sie benötigen ein …

6.06 Unter welchen Voraussetzungen kann Geduldeten wegen eines abgeschlossenen Studiums eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden? Weiterlesen »

6.05 Unter welchen Voraussetzungen kann Geduldeten wegen einer in Deutschland abgeschlossen Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Personen, die eine Duldung haben, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1 AufenthG erteilt werden, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen eine mindestens zweijährige betriebliche oder schulische  Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Zudem müssen sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, das ihrer durch die Ausbildung erworbenen beruflichen …

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6.04 Unter welchen Voraussetzungen kann subsidiär Schutzberechtigten und anderen Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen eine Niederlassungserlaubnis als unbefristetes Aufenthaltsrecht erteilt werden?

Subsidiär Schutzberechtigten und anderen Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22 – 25b AufenthG kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen mindestens fünf Jahre lang zunächst einen Ankunftsnachweis und/oder eine Aufenthaltsgestattung und dann eine Aufenthaltserlaubnis haben. Der Lebensunterhalt  muss eigenständig gesichert sein. Ausnahmen müssen bei Behinderung und Krankheit gemacht …

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