6. Aufenthaltssicherung durch Ausbildung oder Arbeit

6.14 Unter welchen Voraussetzungen wird ein Chancen- Aufenthaltsrecht, d.h. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erteilt?

Personen, deren Aufenthalt geduldet ist, soll eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erteilt werden, wenn sie sich am 31.10.2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis hier aufgehalten haben. Dabei werden Zeiten mit einer Duldung nach § 60b AufenthG für Personen mit ungeklärter Identität mitgerechnet. Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung […]

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6.13 Wann ist die Passpflicht erfüllt?

Die Passpflicht ist erfüllt, wenn ein anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz, wie zum Beispiel ein „Reiseausweis für Flüchtlinge“ oder ein „Reiseausweis für Ausländer“, vorhanden ist. Für den Aufenthalt in Deutschland genügt für die Erfüllung der Passpflicht auch ein Ausweisersatz. Rechtsgrundlagen:§§ 3 Abs. 1; 48 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz; §§ 1 Abs. 3; 5 Abs. 1 Aufenthaltsverordnung

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6.12 Was bedeutet „ausreichender Wohnraum“?

Ausreichender Wohnraum liegt immer dann vor, wenn er nach seiner Beschaffenheit und Belegung dem Sozialwohnungsniveau entspricht (Obergrenze) oder wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können. Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße

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6.11 Wann ist der Lebensunterhalt eigenständig gesichert?

Der Lebensunterhalt ist vollständig gesichert, wenn folgende Bedarfe voraussichtlich für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gedeckt sind: Neben dem eigenen Bedarf muss der Bedarf der Familienmitglieder, die mit dem Betreffenden in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben (Ehegatten, minderjährige Kinder etc.) gedeckt sein. Zu berücksichtigen sind vor allem folgende Einkünfte: Rechtsgrundlagen:§§ 5 Abs. 1; 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz; 

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6.10 Unter welchen Voraussetzungen kann Ausländer*innen mit einer Duldung in Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

In Härtefällen kann ein Härtefallersuchen an die Nds. Härtefallkommission erfolgen. Ist die Eingabe erfolgreich, bittet die Härtefallkommission das Nds.   Innenministerium, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG anzuordnen. Bei einem Härtefallersuchen ist anzugeben, welche dringenden humanitären oder persönlichen Gründe den weiteren Aufenthalt rechtfertigen. Ein Härtefallersuchen wird vor allem nicht angekommen, bei „Dublin III-Fällen“ bei

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6.09 Unter welchen Voraussetzungen kann Ausländer*innen mit einer Duldung, die nicht ausreisen können, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Personen, die eineDuldung haben, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5  AufenthG erteilt werden, wenn ihre Ausreise unverschuldet auf absehbare Zeit, d.h. innerhalb der nächsten sechs Monate, unmöglich ist. Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. Unmöglich ist die Ausreise aus tatsächlichen Gründen vor allem bei Reiseunfähigkeit, Passlosigkeit

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6.08 Unter welchen Voraussetzungen kann Personen mit einer Duldung wegen eines langen Aufenthalts in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Personen, die eine Duldung haben, soll eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG erteilt werden, wenn regelmäßig insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen gegenwärtig eine Duldung besitzen. Diese Voraussetzung ist nach Nds. Erlasslage auch erfüllt, wenn sie Haben sie noch eine Aufenthaltsgestattung und liegen alle Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG vor, sollte

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6.07 Kann jungen Geduldeten unter erleichterten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Jungen Menschen unter 27 Jahren, die eine Duldung haben, soll eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG erteilt werden, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen gegenwärtig eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG oder seit 12 Monaten eine Duldung nach §§ 60a; 60c; 60d AufenthG besitzen. Sie müssen sich seit drei Jahren ununterbrochen

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6.06 Unter welchen Voraussetzungen kann Personen mit einer Duldung wegen eines abgeschlossenen Studiums eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Personen, die eine Duldung haben, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1 AufenthG erteilt werden, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen über einen deutschen oder über einen anerkannten/gleichwertigen ausländischen Hochschulabschluss verfügen. Außerdem müssen sie jetzt in einem Arbeitsverhältnis stehen, das ihrer durch die Ausbildung erworbenen beruflichen Qualifikation entspricht, oder sie benötigen ein konkretes

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6.05 Unter welchen Voraussetzungen kann Personen mit einer Duldung wegen einer in Deutschland abgeschlossen Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Personen, die eine Duldung haben, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1 AufenthG erteilt werden, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen eine mindestens zweijährige betriebliche oder schulische  Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Zudem müssen sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, das ihrer durch die Ausbildung erworbenen beruflichen

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