5.05 Wer hat Zugang zu den Angeboten der Jugendsozialarbeit?
Qualifizierungsangebote im Rahmen der Jugendsozialarbeit (SGB VIII) beinhaltengeeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Geflüchtete im Alter von unter 27 Jahren haben grundsätzlich unabhängig von ihrem Aufenthaltspapier Zugang zu diesen Angeboten. Rechtsgrundlagen: §§ 6 Abs. 2; 7 Abs. 1 Nr. 4; 13 Abs. 2 SGB VIII
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