6. Aufenthaltssicherung durch Ausbildung oder Arbeit

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6. Aufenthaltssicherung durch Ausbildung oder Arbeit

6.01 Wer erhält eine Ausbildungsduldung?

Es besteht ein Anspruch auf die Erteilung einer Ausbildungsduldung, wenn vor allem folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Wird zudem der Lebensunterhalt eigenständig gesichert, die Passpflicht und weitere Regelerteilungsvoraussetzungen erfüllt, besteht seit…

6.02 Wer erhält eine Beschäftigungsduldung?

Ausreisepflichtige Personen und ihren Ehe-/ Lebenspartner*innen, die bis 31.12.2022 eingereist sind, in der Regel eine Beschäftigungsduldung für 30 Monate zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: a) Sozialversicherungspflichtige Vorbeschäftigung seit…

6.03 Welche weiteren Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung durch Arbeit und Ausbildung gibt es noch?   

Eine ausführliche Übersicht hierzu bieten die FAQs des Projekts ZBS AuF III unter https://www.zbs-auf.info/faqs/, Themenbereich 3.