4.01 Was ist ein Integrationskurs?
Die bundesweit bestehenden Integrationskurse umfassen einen Sprachkurs von 600 Stunden (unterteilt in einen Basis- und einen Aufbausprachkurs von jeweils 300 Stunden) sowie einen Orientierungskurs von 100 Stunden zur Vermittlung der…
4.02 Wer hat einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs?
Einen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme haben insbesondere Asylberechtigte mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthGanerkannte GFK- Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 1 Alternative…
4.03 Wer kann bei freien Plätzen zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden?
Eine Zulassung zur Teilnahme bei freien Plätzen ist vor allem möglich bei1. National Schutzberechtigten mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG. 2. Personen mit einer Ermessensduldung; hierzu gehört auch…
4.04 Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?
Das zweite bundesweite Angebot neben den Integrationskursen sind Maßnahmen der „berufsbezogenen Deutschsprachförderung“. Sie sollen die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern und werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge…
4.05 Wer kann an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen?
Grundsätzlich haben alle ausländischen Staatsangehörigen Zugang zu berufsbezogener Deutschsprachförderung, wenn eine sog. „Arbeitsmarktnähe“ besteht. Das ist der Fall bei: Arbeitslosmeldung oder Ausbildungs- oder Arbeitssuchendmeldung oderAufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung…
4.06 Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es noch, kostenfrei Deutsch zu lernen?
Es existiert kein bundesweites Angebot kostenfreier Sprachkurse, das unabhängig vom Aufenthaltspapier für alle Geflüchteten unmittelbar nach der Einreise verfügbar ist. Das Land Niedersachsen fördert u.a. Deutschkurse von 300 Stunden, die…