4. Deutschkurse

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1. Beschäftigungserlaubnis
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4. Deutschkurse
5. Sonstige Bildungs- und Qualifizierungsangebote
6. Aufenthaltssicherung durch Ausbildung oder Arbeit

4.01 Was ist ein Integrationskurs?

Die bundesweit bestehenden Integrationskurse umfassen einen Deutschkurs von 600 Stunden (unterteilt in einen Basis- und einen Aufbausprach­kurs von jeweils 300 Stunden) sowie ei­nen Orientierungskurs von 100 Stunden zur Vermittlung der…

4.02 Wer hat einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs?

Einen Rechtsanspruch auf eine Teilnahme haben insbesondere Asylberechtigte mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz anerkannte GFK- Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 S. 1…

4.03 Wer kann bei freien Plätzen zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden?

Eine Zulassung zur Teilnahme bei freien Plätzen ist vor allem möglich bei 1. National Schutzberechtigten mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz 2. Asylsuchenden 3. Personen mit einer Ermessensduldung,…

4.04 Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?

Das zweite bundesweite Angebot neben den Integrations­kursen sind Maßnahmen der „berufsbezogenen Deutschsprach­förderung“. Sie sollen die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern und werden vom Bundesamt für  Migration und Flüchtlinge…

4.05 Wer kann an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen?

Grundsätzlich haben alle ausländischen Staatsangehörigen Zugang zu berufsbezogener Deutschsprachförderung, wenn eine sog. „Arbeitsmarktnähe“ besteht. Das ist der Fall bei:    Arbeitslosmeldung oder Ausbildungs- oder Arbeitssuchendmeldung oder Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder…

4.06 Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es noch, kostenfrei Deutsch zu lernen?

Es existiert kein bundesweites Angebot kostenfreier Sprachkurse, das unabhängig vom Aufenthaltspapier für alle Geflüchteten unmittelbar nach der Einreise verfügbar ist. Es gibt allerdings in den einzelnen Bundesländern und Kommunen weitere…