4. Deutschkurse

4.06 Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es noch, kostenfrei Deutsch zu lernen?

Es existiert kein bundesweites Angebot kostenfreier Sprachkurse, das unabhängig vom Aufenthaltspapier für alle Geflüchteten unmittelbar nach der Einreise verfügbar ist. Es gibt allerdings in den einzelnen Bundesländern und Kommunen weitere Möglichkeiten, Deutsch zu lernen, wobei die Kurse einen unterschiedlichen Umfang und verschiedene Zugangsvoraussetzungen haben:  Rechtsgrundlagen: §§ 45; 75; 81 SGB III; § 13 SGB VIII

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4.05 Wer kann an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen?

Grundsätzlich haben alle ausländischen Staatsangehörigen Zugang zu berufsbezogener Deutschsprachförderung, wenn eine sog. „Arbeitsmarktnähe“ besteht. Das ist der Fall bei:    Ausnahmen bestehen nur noch bei Personen mit einer Duldung      Sie haben Zugang: Für Personen mit einer Duldung, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, werden Spezialberufssprachkurse für Personen mit einem Ausgangssprachniveau von A1 GER und A2

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4.04 Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?

Das zweite bundesweite Angebot neben den Integrations­kursen sind Maßnahmen der „berufsbezogenen Deutschsprach­förderung“. Sie sollen die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern und werden vom Bundesamt für  Migration und Flüchtlinge koordiniert, das mit der Durchführung private oder öffent­liche Träger beauftragt. Diese Maßnahmen bauen auf den Integrationskursen auf und setzen daher in der Regel ein Sprachniveau

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4.03 Wer kann bei freien Plätzen zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden?

Eine Zulassung zur Teilnahme bei freien Plätzen ist vor allem möglich bei 1. National Schutzberechtigten mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz 2. Asylsuchenden 3. Personen mit einer Ermessensduldung, hierzu gehört auch die Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung 4. Geflüchteten aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz 5. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach

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4.01 Was ist ein Integrationskurs?

Die bundesweit bestehenden Integrationskurse umfassen einen Deutschkurs von 600 Stunden (unterteilt in einen Basis- und einen Aufbausprach­kurs von jeweils 300 Stunden) sowie ei­nen Orientierungskurs von 100 Stunden zur Vermittlung der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.Sie werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert und durchgeführt. Das BAMF nutzt hierzu private oder

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