4. Deutschkurse

4.06 Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es noch, kostenfrei Deutsch zu lernen?

Es existiert kein bundesweites Angebot kostenfreier Sprachkurse, das unabhängig vom Aufenthaltspapier für alle Geflüchteten unmittelbar nach der Einreise verfügbar ist. Das Land Niedersachsen fördert u.a. Deutschkurse von 300 Stunden, die in Basis-, Vertiefungs- und Intensivsprachkurse unterteilt sind. Diese Kurse müssen voraussichtlich bis Ende Februar 2021 abgeschlossen sein. Die Sprachkurse richten sich an Flüchtlinge, die nicht …

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4.05 Wer kann an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen?

Grundsätzlich haben alle ausländischen Staatsangehörigen Zugang zu berufsbezogener Deutschsprachförderung, wenn eine sog. „Arbeitsmarktnähe“ besteht. Das ist der Fall bei:    Arbeitslosmeldung oder Ausbildungs- oder Arbeitssuchendmeldung oder Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung oder Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder ander Vorphase der Assistierten Ausbildung Ausnahmen bestehen bei Asylsuchenden und Geduldeten  a) Asylsuchende    Die Zugangsvoraussetzungen sind die …

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4.04 Was ist die berufsbezogene Deutschsprachförderung?

Das zweite bundesweite Angebot neben den Integrations­kursen sind Maßnahmen der „berufsbezogenen Deutschsprach­förderung“. Sie sollen die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt verbessern und werden vom Bundesamt für  Migration und Flüchtlinge koordiniert, das mit der Durchführung private oder öffent­liche Träger beauftragt. Diese Maßnahmen bauen auf den Integrationskursen auf und setzen daher in der Regel ein Sprachniveau …

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4.03 Wer kann bei freien Plätzen zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden?

Eine Zulassung zur Teilnahme bei freien Plätzen ist vor allem möglich bei 1. National Schutzberechtigten mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3     AufenthG. 2. Personen mit einer Ermessensduldung;    hierzu gehört auch die Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung 3.  Asylsuchendena) wenn ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist;    nach Auffassung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge …

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4.01 Was ist ein Integrationskurs?

Die bundesweit bestehenden Integrationskurse umfassen einen Deutschkurs von 600 Stunden (unterteilt in einen Basis- und einen Aufbausprach­kurs von jeweils 300 Stunden) sowie ei­nen Orientierungskurs von 100 Stunden zur Vermittlung der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.Sie werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert und durchgeführt. Das BAMF nutzt hierzu private oder …

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