2.9 Wann besteht bei Geduldeten eine Residenzpflicht und kann eine Verlassenserlaubnis erteilt werden?
Solange Geduldete in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen, ist ihr Aufenthalt räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die Erstaufnahmeeinrichtung liegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann ihnen erlauben, den Bezirk der Ausländerbehörde vorübergehend zu verlassen, wenn zwingende Gründe es erfordern. Diese Erlaubnis kann auch generell erteilt werden. Wenn Geduldete eine Beschäftigung außerhalb …