1.5. Welche Arbeitsverbote bestehen für Personen mit einer Duldung?
Personen mit einer Duldung dürfen (noch) nicht arbeiten, wenn a) sie noch keine drei Monate mit einem Aufenthaltspapier in Deutschland sind (das gilt aber u.a. nicht bei betrieblicher Berufsausbildung) b) sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und noch nicht seit sechs Monaten eine Duldung nach § 60a AufenthG haben c) sie aus einem sog. sicheren Herkunftsstaaten …
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