1.7 Was prüft die Bundesagentur für Arbeit?
Im Rahmen der sog. Beschäftigungsbedingungsprüfung wird untersucht, ob in dem angebotenen Arbeitsvertrag Leiharbeit ist uneingeschränkt möglich; sie ist also kein Versagungsgrund für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Rechtsgrundlage: § 39 Abs. 3 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz; § 32 Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 Beschäftigungsverordnung
1.7 Was prüft die Bundesagentur für Arbeit? Read More »