1.9 Ist im Aufenthaltspapier zu erkennen, ob ein Zugang zum Arbeitsmarkt besteht?
In jedem Aufenthaltspapier muss eine sog. „Nebenbestimmung zur Erwerbstätigkeit“ eingetragen sein. Es gibt folgende Nebenbestimmungen:a) „Erwerbstätigkeit erlaubt“ Damit ist die Ausübung jeder Art von Beschäftigung und auch die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit gestattet. Diese Nebenbestimmung muss eingetragen werden bei b) „Beschäftigung erlaubt“ o.ä. Damit ist die Ausübung jeder Art von Beschäftigung gestattet. Diese Nebenbestimmung kann […]
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