6.14 Unter welchen Voraussetzungen wird ein Chancen- Aufenthaltsrecht, d.h. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erteilt?
Personen, deren Aufenthalt geduldet ist, soll eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erteilt werden, wenn sie sich am 31.10.2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis hier aufgehalten haben. Dabei werden Zeiten mit einer Duldung nach § 60b AufenthG für Personen mit ungeklärter Identität mitgerechnet. Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung …