6.03 Welche weiteren Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung durch Arbeit und Ausbildung gibt es noch?
Eine ausführliche Übersicht hierzu bieten die FAQs des Projekts ZBS AuF III unter https://www.zbs-auf.info/faqs/, Themenbereich 3.
Eine ausführliche Übersicht hierzu bieten die FAQs des Projekts ZBS AuF III unter https://www.zbs-auf.info/faqs/, Themenbereich 3.
Ausreisepflichtige Personen und ihren Ehe-/ Lebenspartner*innen, die bis 31.12.2022 eingereist sind, in der Regel eine Beschäftigungsduldung für 30 Monate zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: a) Sozialversicherungspflichtige Vorbeschäftigung b) Lebensunterhaltssicherung c) Identitätsklärung: Relevanter Zeitraum hierfür ist Identitätsklärung muss beim Antragstellenden und Ehegatten/Lebenspartner*in gegeben sein. Die Frist gilt als gewahrt, wenn Wenn die erforderlichen und
6.02 Wer erhält eine Beschäftigungsduldung? Read More »
Es besteht ein Anspruch auf die Erteilung einer Ausbildungsduldung, wenn vor allem folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Wird zudem der Lebensunterhalt eigenständig gesichert, die Passpflicht und weitere Regelerteilungsvoraussetzungen erfüllt, besteht seit 01.03.2024 ein Anspruch auf die Erteilung einer Ausbildungsaufenthaltserlaubnis für Ausreisepflichtige nach § 16g Aufenthaltsgesetz. a) Aufnahme einer b) Kein Arbeitsverbot nach § 60a Abs. 6
6.01 Wer erhält eine Ausbildungsduldung? Read More »
Qualifizierungsangebote im Rahmen der Jugendsozialarbeit (SGB VIII) beinhaltengeeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Geflüchtete im Alter von unter 27 Jahren haben grundsätzlich unabhängig von ihrem Aufenthaltspapier Zugang zu diesen Angeboten. Rechtsgrundlagen: §§ 6 Abs. 2; 7 Abs. 1 Nr. 4; 13 Abs. 2 SGB VIII
5.05 Wer hat Zugang zu den Angeboten der Jugendsozialarbeit? Read More »
An einem gesetzlich geförderten Freiwilligendienst, wie an einem Freiwilligen Sozialen Jahr/ Freiwilligen Ökologischen Jahr sowie an einem Bundesfreiwilligendienst, können alle Geflüchteten unabhängig von ihrem Aufenthaltspapier teilnehmen. Wenn eine Beschäftigung nicht ohnehin generell gestattet ist (vgl. 1.1), ist für die Teilnahme an einem Freiwilligendienst eine Beschäftigungserlaubnis erforderlich, die von der Ausländerbehörde ohne Zustimmung der Bundesagentur für
5.04 Wer kann an einem Freiwilligendienst teilnehmen? Read More »
Geflüchtete, die nicht mehr schulpflichtig sind und die sich auf die Nachholung von Schulabschlüssen vorbereiten wollen, haben hierzu folgende für sie kostenfreie Möglichkeiten, wenn sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllen: Rechtsgrundlagen: §§ 53; 81 Abs. 3 SGB III
Einen Anspruch auf BAföG-Leistungen ohne Wartezeit haben insbesondere Einen Anspruch auf BAföG-Leistungen nach 15 Monaten Voraufenthalt haben insbesondere Es besteht außerdem ein Zugang zu BAföG-Leistungen unabhängig von dem Aufenthaltspapier Rechtsgrundlagen: §§ 2; 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); § 2 Abs. 1 S. 3; 3 Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn Geflüchtete in Deutschland studieren möchten, ist hierfür keine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums erforderlich, d.h. ein Studium ist grundsätzlich auch mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einem Aufenthaltstitel, erteilt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach §§ 22 – 26 Aufenthaltsgesetz, möglich. Es müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zu den Einzelheiten zu Pflichtpraktika
5.01 Wer kann in Deutschland studieren? Read More »
Es existiert kein bundesweites Angebot kostenfreier Sprachkurse, das unabhängig vom Aufenthaltspapier für alle Geflüchteten unmittelbar nach der Einreise verfügbar ist. Es gibt allerdings in den einzelnen Bundesländern und Kommunen weitere Möglichkeiten, Deutsch zu lernen, wobei die Kurse einen unterschiedlichen Umfang und verschiedene Zugangsvoraussetzungen haben: Rechtsgrundlagen: §§ 45; 75; 81 SGB III; § 13 SGB VIII
4.06 Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es noch, kostenfrei Deutsch zu lernen? Read More »
Grundsätzlich haben alle ausländischen Staatsangehörigen Zugang zu berufsbezogener Deutschsprachförderung, wenn eine sog. „Arbeitsmarktnähe“ besteht. Das ist der Fall bei: Ausnahmen bestehen nur noch bei Personen mit einer Duldung Sie haben Zugang: Für Personen mit einer Duldung, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, werden Spezialberufssprachkurse für Personen mit einem Ausgangssprachniveau von A1 GER und A2
4.05 Wer kann an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung teilnehmen? Read More »