6.05 Unter welchen Voraussetzungen kann Personen mit einer Duldung wegen einer in Deutschland abgeschlossen Ausbildung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?
Personen, die eine Duldung haben, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1 AufenthG erteilt werden, wenn insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Sie müssen eine mindestens zweijährige betriebliche oder schulische Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Zudem müssen sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, das ihrer durch die Ausbildung erworbenen beruflichen …