5.01 Wer kann in Deutschland studieren?
Wenn Geflüchtete in Deutschland studieren möchten, ist hierfür keine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums erforderlich, d.h. ein Studium ist grundsätzlich auch mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einem Aufenthaltstitel, erteilt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach §§ 22 – 26 Aufenthaltsgesetz, möglich. Es müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zu den Einzelheiten zu Pflichtpraktika […]
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